Tarife für Dienstleistungen
Entschädigungsansätze für Dienstleistungen exkl. MWST
Gültig ab 01.03.2020
Die Entschädigung stützt sich im Wesentlichen auf das Gebührengesetz vom 14. September 1993 und die Gebührentarife und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung vom 28. Mai 1982.
Zustellung von Kreditvorlagen, Tragbarkeitsberechnungen usw. an Bankinstitute, exkl. MWST |
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Ansatz in ‰ des neu benötigten Bankkredites: |
2.70 ‰ |
Minimalansatz |
Fr. 100.00 |
Maximalansatz |
Fr. 400.00 |
Festlegung des vorläufigen Ertragswertes, exkl. MWST
Pauschal Fr. 200.00
Bearbeitung der Gesuche Kant. Gebirgshilfefonds, exkl. MWST
Pauschal Fr. 200.00
Gesuchseinreichung bei gemeinnützigen Institutionen und SFWE Stiftung, exkl. MWST
Ein Gesuch (pauschal) |
Fr. 200.00 |
Zwei Gesuche (pauschal) |
Fr. 250.00 |
Drei und mehr Gesuche (pauschal) |
Fr. 300.00 |
Verbürgung von Agrarkrediten durch die BST und Ausarbeitung von Bürgschaftsverträgen, exkl. MWST
Pauschal Fr. 200.00
Zustimmung zur Handänderung, MWST-Frei
Spruchgebühr (Spruch- und Schreibgebühr) |
Fr. 246.00 |
Entschädigung für Übernahme des Zahlungsverkehrs bei Baukrediten, exkl. MWST
Pauschal je Baukredit und Jahr: Fr. 250.00
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Januar für alle laufenden Baukredite unter Beilage eines Kontoauszuges für das abgelaufene Jahr.
Kundenbuchhaltung, exkl. MWST
Die Entschädigung erfolgt nach Aufwand.
Die Stundenansätze betragen |
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Treuhänder |
Fr. 110.00 |
Sekretariat |
Fr. 70.00 |
Weitere Dienstleistungen, exkl. MWST
(Hofübernahme und Beratungen, die über Vollzugsberatung hinausgehen und weitere Tätigkeiten)
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufwand. Es werden folgende
Stundenansätze berechnet:
Experte |
Fr. 110.00 |
Sekretariat |
Fr. 70.00 |